Mikrodosis-Botulinumtoxin A-Injektionen. Wo können diese angewendet werden?
Bei Botulinumtoxin-A-Mikrodosisbehandlungen handelt es sich um ein kunstvolles Ausbalancieren der mimischen Gesichtsmuskulatur-Gruppen. Mit minimalen Dosierungen, die eine spezielle oberflächlichere Behandlung und Auflösung erfordern, lassen sich zufriedenstellende natürliche effektvolle ästhetische Resultate erzielen.
Der Einsatz dieser Mikro -oder Meso-Botox®-Therapie genannten Methode mit Botulinumtoxin A (BT-A) verhindert den gefürchteten «Frozen Look» vor allem in der Stirn- und Zornesfalten- und Augenfalten-Region.
Regionen, die zudem behandelt werden können und in diesen Bereichen als «off label use*» gelten:
- Marionettenfalten Grad I-II durch M. depressor anguli oris (Muskel, die Mundwinkel nach unten zieht)
- Platysma-Bänder und Hals-Falten (Platysma ist der Halsmuskel unter der Haut), er ist beteiligt an der seitlichen Mundwinkel- und Halsregion-Bewegung), und ist zum Teil auch mit verantwortlich für die seitlichen unteren Wangenfalten
- Eine Meso-BT-A-Behandlung in bestimmten Arealen der gesamten Gesichtsregion «Lifteffekt»
- Seitliche Augenfalten mit Auslauf in die seitlichen oberen Wangenfalten
- Untere seitliche Wangenkinn-Falten
- Oberlippen und Unterlippen-Fältchen
- Full-Face-Lifting-Effekt
- Untere Hals- und Dekolleté-Falten mit Rejuvenation des Hautbildes
Besondere Anwendungsgebiete für Mikroinjektionstechniken mit Botulinumtoxin A sind Unfall- oder Operations-Naben mit Asymmetrie, schmerzende Narben mit Zug und sonstige Gesichtsasymmetrien.
Hier werden ebenso intradermalen Mikroinjektionen mit niedrigsten Dosierungen von Botulinumtoxin A eingesetzt. So lässt sich die Funktion erhalten und die Textur der Haut deutlich verbesserten. In der Literatur wird mit Meso-Botulinumtoxin A – Behandlungen im Gesicht sogar eine Verbesserung der Rosazea beschrieben.
* «off-label»
* Da es sich um ästhetische Eingriffe mit einem zugelassenen Medikament (wie auch in der o.g. Auflistung) für nicht zugelassene Indikationen handelt, erfolgt eine Einwilligung immer schriftlich.
* Botox®/Vistabel®/Azzalure® ist von Swissmedic zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Glabella-, Stirn- und Augenfalten bei Erwachsenen zugelassen. Andere Indikationen entsprechen somit einem «Off-Label-Use»