Wann darf die Falten-Behandlung mit Botulinumtoxin nicht durchgeführt werden (Gegenanzeigen)?
- Im Bereich von Hauterkrankungen oder Entzündungen
- Bei bekannter Unverträglichkeit auf Trägersubstanzen (zB. Albumin)
- Bei Nerven- oder Muskelerkrankungen
- Bei Schwangerschaft oder Stillzeit
- Bei Einnahme von bestimmten Antibiotika oder muskelerschlaffenden Medikamenten
* Botox®/Vistabel®/Azzalure® ist von Swissmedic zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Glabella-, Stirn- und Augenfalten bei Erwachsenen zugelassen. Andere Indikationen entsprechen somit einem «Off-Label-Use»